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'''Universitäten''' (vom vermitteln sollen.

Als älteste Universität der Welt im modernen Sinne wird gemeinhin die (1088) in genannt; ein Prototyp war die . Die (belegt seit 1096) ist die älteste Universität. Als erste Hochschule s gilt seit 1150 die . Erst im Jahr 1348 wurde die in gegründet, die als die älteste Universität deutscher Sprache gilt. Die begann 1365 als die älteste s; wohingegen die (1386) die älteste s und die (1460) die älteste der ist. Die (1636) ist die älteste in den .

Begriff

Die Bezeichnung ''Universität'' (von ?Gesamtheit?) charakterisiert begrifflich im Wissenschaftsbereich ganz allgemein eine umfassende Bildungseinrichtung.<ref>, der die Einheit von Lehre und Forschung zum Grundprinzip universitärer Arbeit erhob, wurde dieser Begriff für die moderne Universität prägend. Daneben trat das ursprüngliche Verständnis von ''universitas'', das aus den korporativen Organisationsformen mittelalterlicher Lehr- und Lerngemeinschaften (''universitas magistrorum et scholarium'' ?Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden?) im Bereich bedeutender kirchlicher Bildungszentren erwachsen war, etwas in den Hintergrund. Es lebt aber im Begriff der Autonomie der Hochschulen weiter.

Mit der zunehmenden Ausdifferenzierung und Vermehrung der Wissenschaftsgebiete hat sich die an das Studium generale anknüpfende Begriffsfüllung überlebt, da heute keine einzelne Institution mehr die Gesamtheit der Wissenschaften vertreten kann. Insofern ist der Begriff Universität nur noch für die Gesamtheit sämtlicher, größtenteils spezialisierter, sinnvoll verwendbar. Die auf die akademische Gemeinschaft ausgerichtete Begriffsfüllung hat ebenfalls ihren ursprünglichen Anwendungsort verloren und ihren Sinn erweitert, da diese Bedeutung für alle n, also beispielsweise auch für die n, zutrifft.

Charakteristika und Aufgaben

Prägend für den Begriff der Universität sind seit dem en Mittelalter die von Lehrenden und Lernenden ''(universitas magistrorum et scholarium),'' das Recht zur mit der Möglichkeit der eigenständigen Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben ''(Akademische Freiheit)'' sowie das Privileg der Verleihung öffentlich anerkannter e (zum Beispiel oder grad).
Wesentlich ist auch, dass die Studenten ihren eigenen Stundenplan zusammenstellen und dieser nicht wie bei einer oder vorgegeben wird.

Die Universitäten im deutschen Sprachraum bieten Ausbildungsgänge nach der (ISCED), dem -System zur Klassifizierung von Ausbildungssystemen, in den Leveln 5 und 6. Sie gehören zum .

Die ersten Universitäten in Europa entstanden im hohen . Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Lehr- und Wissensmonopol der durchbrochen. Dennoch wurde die universitäre Lehre vor allem in Mittel- und Nordeuropa noch bis über den Beginn der Neuzeit hinaus von den geistlichen Orden und dem beeinflusst.

Seit der Einrichtung der Berliner Universität im Jahre 1810 (nennt sich seit 1949 ) setzte sich auch international das der ''Einheit von Forschung und Lehre'' durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den en wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.

Einige Universitäten haben thematische Schwerpunkte wie wurden in der Regel mit klassischen Universitäten zusammengelegt, so dass diese Ingenieurstudiengänge heute an Universitäten angeboten werden.

n sind künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen, die den Universitäten gleichgestellt sind. Darunter fallen neben den Kunsthochschulen im engeren Sinn, deren Fachbereiche die , die und die umfassen, auch die n, Hochschulen für Schauspielkunst und n. Teilweise werden auch n wie die als ?Sportuniversitäten? bezeichnet.

Das Konzept der , das an mehreren Studienorten in und in () umgesetzt wurde, sah eine Integration der - und Universitäts-Studiengänge vor. Letzte Immatrikulationen waren zum Wintersemester 2005/2006 in Nordrhein-Westfalen möglich. Im Hochschulgesetz von Hessen ist als Zugangsvoraussetzung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten eine Immatrikulation mit oder vorgesehen.

Eine Besonderheit ist das Prinzip der , die ein Studium mit Hilfe von schriftlich an den Wohnort der Studenten zugestelltem Unterrichtsmaterial anbietet (im Gegensatz zur ). Dieses Angebot wird meist von Studenten genutzt, die bereits ein Studium absolviert haben, die Familie oder Kinder haben oder schon im Berufsleben stehen. Auch Strafgefangene können an der Fernuniversität studieren.

Es gibt in Deutschland zwei (UniBw), eine in München und eine in Hamburg. Der Großteil aller der studiert an einer dieser Universitäten, die nahezu die gesamte Bandbreite der bei der Bundeswehr benötigten Studienrichtungen abdecken können. Das sind vor allem technische, aber auch wirtschafts- und organisationswissenschaftliche Fächer sowie . An der Universität der Bundeswehr in München können auch Fachhochschulabschlüsse erworben werden. Die Offizieranwärter des Sanitätsdiensts, die Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie studieren, besuchen reguläre zivile Universitäten (siehe auch Geschichte der ehemaligen ).

Für Deutschland neu ist auch das Konzept der , das bis 2005 an drei Universitäten in Niedersachsen (Göttingen, Lüneburg, Hildesheim) zumindest teilweise umgesetzt wurde. Grundgedanke ist dabei, der Universität ein Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, aus dessen Erträgen sich die Universität finanziert. Dies soll die Universitäten von staatlichen Zwängen befreien und flexibler in ihren Entscheidungen machen. Traditionell existiert dieses Modell bereits in den . Die bekanntesten Universitäten verfügen dort über ein sehr großes Stiftungskapital, das vor allem aus eigenen Wirtschaftserträgen und Erbschaften sowie privaten Schenkungen resultiert.

Zunehmend werden auch in Deutschland en gegründet. Kleinere Stiftungs- und Privatuniversitäten, wie sie traditionell im en Raum existieren, haben gelegentlich mit dem Problem zu kämpfen, finanziell in zu starke Abhängigkeit von einem bestimmten Sponsor zu geraten. Zudem bilden die eine weitere Finanzierungsquelle in erheblicher Höhe, was zu einer finanziellen Auslese unter den Studieninteressierten führen kann.

en und en sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen, die der einer Universität zuzurechnen sind. Sie sollen den Universitätsbetrieb für Kinder beziehungsweise Nicht-Akademiker transparent machen und für die Anliegen der Universitäten werben.

Die (GUC) in / ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich. Zu Auslandsaktivitäten Deutschlands auf diesem Gebiet siehe auch .

Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer europäischen Universität erfüllen (siehe auch ). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.

Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten und Griechenland oder im Römischen Reich, werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet, obwohl entsprechende Begriffe auch damals üblich waren.

Fächerkanon

Universitäten kennzeichnen sich grundsätzlich durch einen breiteren Fächerkanon. Dieses Merkmal betrifft vor allem die sogenannten ?Massenuniversitäten?. Ziel ist, unter dem Dach einer institutionellen Einheit (unitas) die Vielfalt (diversitas) anzubieten. Typisch sind die klassischen, schon im eingeführten für Philosophie (en, heute auch die philologischen und historischen Fächer), , und . Dazu kommen die en ? die bis in die als ein Teilgebiet der gelehrt wurden, ebenso wie die  ? sowie die - und und weitere Arbeitsgebiete.

Geschichte

Die aus dem Bildungswesen und -gedanken des mittelalterlichen Westeuropas entstandene Universität gilt als eine klassisch europäische Schöpfung. Die Ursprünge liegen in den - und n, welche bis ins 6. Jahrhundert zurückreichen. die frühesten wichtigen Universitätsgründungen erfolgten vom 12. bis 14. Jahrhundert. Im Laufe der Zeit haben sich sowohl die Struktur, als auch die Fachbereiche der Universitäten erweitert und verändert. Der Grundgedanke der Bildung blieb jedoch erhalten. Infolge des anhaltenden wirtschaftlichen Nachkriegsaufschwungs und der Bildungsreformen wurden ab den 1960er und 1970er Jahren in Deutschland zahlreiche neue Universitäten gegründet, größtenteils durch Ausbau der vorhandenen Pädagogischen Hochschulen.

Universitätswesen in Deutschland

Nach dem an den Universitäten. Das Grundgesetz wurde dahingehend geändert, dass Bund und Länder bei bestimmten Aufgaben zusammenarbeiten können.

 nach 1933 bis 1945

Struktur

In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als rechtsfähige öffentlich-rechtliche en organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist das entsprechende Ministerium (beziehungsweise ? in Stadtstaaten ? der Senator) für Wissenschaft. Gesetzliche Grundlage für die Universitäten und die anderen Hochschulen eines Bundeslandes ist das .

In der Schweiz sind die Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige Ausnahmen sind die und die , die von der Schweizer Bundesregierung getragen werden.

Die an einer Universität Eingeschriebenen bezeichnet man als en oder als Studierende. Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff en (oder Dozierende) zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den en des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.

Universitätsleitung

An der Spitze einer Universität steht ein hat die Aufgabe eines Aufsichtsrates.

Für die Vertretung von Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gibt es auf Bundesebene die (HRK), für die Zusammenarbeit der Hochschulen auf Landesebene die (LRK). Dort wird die Universität vom Rektor oder Präsidenten vertreten.

Universitätsverwaltung

Zum Aufgabenbereich der Universitätsverwaltung gehören Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, von Haushalt, Personal und Recht, aber auch das Gebäudemanagement sowie der Arbeits- und Umweltschutz.

Ein Beispiel ist das , das in einer Universität für die Verwaltung der Studenten zuständig ist. Hier immatrikulieren und exmatrikulieren sich die Studenten. Aufgrund der hier geführten Unterlagen ist das Sekretariat auch in der Lage, Studienbescheinigungen für die unterschiedlichsten Zwecke auszustellen. Für die Verwaltung der Prüfungsleistungen ist das zuständig.

Das (AAA) ist der Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich eines , diesbezüglicher und der Anerkennung von Leistungsnachweisen. Akademische Auslandsämter prüfen auch für die jeweilige Hochschule die Hochschulzugangsberechtigung von internationalen Studenten und beraten sie bei ihrem Studium in Deutschland.

Fakultäten oder Fachbereiche

Universitäten gliedern sich in einzelne recht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten aus eigenständigen Einheiten zusammenwuchsen.

Die Fakultäten können sich wiederum in Institute oder Seminare gliedern, die einzelne Fachgebiete in Lehre und Forschung vertreten. Sie werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel Institutsdirektor) geleitet.

Die wird unterteilt in und angewandte Forschung. Forschung wird gefördert und finanziert durch entsprechende Forschungsprogramme und -aufträge seitens des Bundeslandes, der , sowie anderer Vereine und Stiftungen. Forschung findet aber auch im Auftrag von Unternehmen und anderen öffentlichen Einrichtungen statt. Vor allem Institute können durch angewandte Forschung (forschung) zur Finanzierung des Universitätsbetriebes beitragen und zusätzliche Möglichkeiten für die Studenten bieten. Auf der anderen Seite können Unternehmen durch die projektbezogene Vergabe von Forschungsaufträgen bei der praktischen Umsetzung unterstützt werden und somit davon profitieren. Aufgrund der Finanzierungsmöglichkeiten haben die Institute manchmal einen eigenen rechtlichen Status (siehe ).

Zentrale Einrichtungen

Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.

Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die en, die für die Sammlung und Bereithaltung der erforderlichen wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Dabei werden nicht nur Bücher (n) beschafft, sondern auch und n abonniert (siehe auch ).

Das ist eine zentrale Einrichtung, die informationstechnische () Infrastruktur (, Server etc.) bereitstellt und betreibt sowie IT-Dienstleistungen (E-Mail, Web-Services etc.) und Beratung erbringt. Auch Rechenzentren versorgen manchmal mehrere Hochschulen mit IT-Infrastrukturen.

Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in Lehre und Forschung gewinnen diese beiden zentralen Einrichtungen weiter an Bedeutung. Sie kooperieren in überlappenden Aufgabenbereichen.

Das Sportzentrum einer Universität ist in der Regel nicht nur für die Forschung und Lehre im Bereich der zuständig, sondern bietet darüber hinaus für Studenten aller Fakultäten Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen im Rahmen des s an. An einigen Universitäten gibt es Universitäts-Sportclubs (USC).

Alle Universitäten mit haben ein , was einen größeren Posten im Etat der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.

Weitere Einrichtungen können zum Beispiel wissenschaftliche Zentren, e, e, , , , Sammlungen oder sein, die von einzelnen Fakultäten oder fakultätsübergreifend unterhalten werden.

Universitätsnahe Einrichtungen

Das kümmert sich um die sozialen Belange der Studenten. So sorgen Studentenwerke für einen regelmäßigen preiswerten Mittagstisch, die so genannte (lat. für ?Tisch?), betreiben e oder bieten Beratungen für Studenten an. In der Regel gibt es an einem Hochschulstandort ''ein'' Studentenwerk, das sich um die Studenten aller Universitäten und Hochschulen der Stadt (oder Region) kümmert.

An zahlreichen Orten gibt es neben der Universität auch eigenständige Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise , oder .

Akademischer Bildungsweg

Studienabschluss

Das beginnt für den en mit der und endet mit der . Das Studienjahr ist in Deutschland in aller Regel in zwei (Winter- und Sommersemester) unterteilt. Dazwischen liegt die , in welcher dennoch Arbeiten angefertigt und Prüfungen geschrieben werden, oder , die die Studierenden temporär von allen Verpflichtungen des Studiums befreien. An manchen Universitäten ist die Einteilung des akademischen Jahres in drei üblich (z. B. Universitäten der Bundeswehr). Grundsätzliche Voraussetzung für die Immatrikulation ist meistens die oder . Bei einigen Fächern (Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin) bestehen bundesweite Zulassungsbeschränkungen () durch die (SfH), andere Fächer können je nach Universität zulassungsbeschränkt sein. In diesem Fall muss der Studienbewerber eine Bewerbung bei der SfH oder der Hochschule einreichen.

Als wichtigste Lehrveranstaltungen der Universitäten gelten (zumindest theoretisch) die Vorlesungen, in denen ein Dozent mit akademischer Lehrbefugnis () Lehrstoff aus seinem Fachgebiet, wenn möglich aus seinem Forschungsgebiet, vorträgt. Das können en, aber auch en sein ? Voraussetzung ist, dass der Dozent die ''venia legendi'' besitzt. Die Lehrinhalte werden in so genannten Seminaren oder Übungen praxisnah weiter vertieft. Diese Lehrveranstaltungen werden oft von Assistenten oder anderen Lehrbeauftragten geleitet. Hier ist auch die Mitarbeit der Studenten gefordert. In naturwissenschaftlichen Studiengängen werden beispielsweise Laborarbeiten durchgeführt, in den geisteswissenschaftlichen Fächern beteiligen sich die Studenten mit Referaten.

Nach der Hälfte des Studiums bzw. einem bestimmten Zeitabschnitt wird in einigen Studiengängen eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft eine fakultätsspezifische Bezeichnung trägt. So legen Mediziner nach vier Semestern ihres regulären Studiums ihr ab, bevor sie mit dem (acht weitere Semester) beginnen. Während des Studiums müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt sowie zum Ende des Studiums hin oft eine schriftliche Arbeit eingereicht werden, die nachweisen soll, dass der Student in der Lage ist, den Forschungsstand eines Teilbereiches der von ihm studierten Wissenschaft bzw. ein Spezialthema wiederzugeben und sich mit ihm auseinanderzusetzen, idealerweise eine aufgeworfene Fragestellung zu beantworten. Anders als bei der wird nicht erwartet, dass der Kandidat einen wissenschaftlichen Fortschritt erzielt.

Nach dem erfolgreichen Studium bekommt der Student einen fakultätsspezifischen verliehen, der berufsqualifizierend ist. Im Rahmen des es wurden die meisten - und -Studiengänge auf - und -Studiengänge umgestellt, um eine europaweite Harmonisierung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Bei Studiengängen, die auf den vorbereiten (en, etc.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (, , etc.), wird ein abgelegt. n werden für die kirchliche Laufbahn durch das kirchliche Examen, dem Äquivalent zum Staatsexamen, qualifiziert. Das Staatsexamen berechtigt nicht zum Führen eines bestimmten Grades, wird allerdings in aller Regel als Ausgangspunkt für eine Promotion akzeptiert.

Doktorgrad

Nach dem Examen kann ein begonnen werden, nach dessen Abschluss der den grad erwirbt, was in einigen Fakultäten für die Berufsqualifikation erwartet wird und in jedem Fall als der Nachweis ?wissenschaftlicher Befähigung? gilt. Dies sind vor allem die - und en sowie die . Der ?Doktor? ist der höchste akademische Grad. Die Promotion wird durch die Vorlage einer , einer eigenständigen Forschungsarbeit, erlangt sowie durch das Bestehen eines s und/oder einer wissenschaftlichen , in deren Verlauf der Doktorand meist seine Arbeit wissenschaftlich argumentativ verteidigen muss. Art und Ablauf dieses ?mündlichen Verfahrens? sind von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule zum Teil sehr unterschiedlich. Nach erfolgreichem Abschluss der letzten Prüfung gilt der Kandidat als promoviert und erhält sein Zeugnis mit der Note. Die Bezeichnung ?Dr.? darf man in Deutschland allerdings erst nach der der Doktorarbeit führen. Ein im Ausland erworbener Doktorgrad musste bis vor der Bologna-Reform ?nostrifiziert? werden, bevor er auch in Deutschland geführt werden durfte. Dies setzte eine gründliche Überprüfung der Gleichwertigkeit der Anforderungen durch das zuständige Kultusministerium voraus.

Professur

Nach der Promotion kann sich der Doktor auf die vorbereiten. In der Regel bedeutet dies, dass vor allem eine weitere Qualifikationsschrift, die sogenannte Habilitationsschrift, angefertigt werden muss. Hierbei kann es sich um eine Monographie handeln. Sie kann aber auch aus mehreren Publikationen bestehen (kumulative Habilitation). Während der Erstellung dieser Schrift(en) ist der Habilitand in der Regel in der Position eines ?wissenschaftlichen Mitarbeiters? (nach 13 oder 13) beschäftigt. Häufig ist auch eine Anstellung bzw. Beamtung als ?akademischer Rat auf Zeit? (nach ). Diese Position hat in einigen Bundesländern den ?Hochschulassistenten? () ersetzt, der bundesweit mit der Reform der Dozentenbesoldung abgeschafft wurde.

Mit dem Abschluss der Habilitation wird der Titel eines en vergeben und die ''Venia Legendi'' verliehen. Dies ist die Erlaubnis, an einer Hochschule Vorlesungen zu halten und eigenständig Prüfungen abzunehmen. Angestrebt wird aber die Position als ordentlicher , die nach einem bestimmten, recht aufwändigen erfolgt. Eine Professorenstelle ist in Deutschland traditionell eine und mit einer Einstellung in den Staatsdienst auf Lebenszeit verbunden. Mittlerweile ist es insbesondere bei Erstberufungen üblich, die Stelle zunächst nur befristet zu vergeben. Eine Entfristung nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums erfolgt durch die zuständige Fakultät nach Feststellung der Bewährung ().

Neuerdings gibt es auch die Einrichtung des s, eine Position, die anstelle der Habilitation für eine Lebenszeitprofessur qualifizieren soll. Dies soll der Harmonisierung der akademischen Laufbahnen in der Welt dienen, da die meisten Länder außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation kennen. Die Juniorprofessur wird aber kritisiert, da die Reform das entscheidende Problem ? die mit dem Einschlagen einer akademischen Laufbahn verbundene berufliche Unsicherheit ? nicht behebt: Auch der Juniorprofessor ist nur befristet beschäftigt und muss versuchen, nach spätestens sechs Jahren eine feste Anstellung zu erlangen. Daher streben inzwischen viele Juniorprofessoren auch die Habilitation an, um ihre Chancen auf eine Dauerstelle zu erhöhen.

In manchen künstlerisch orientierten Fachbereichen (zum Beispiel , , ) wird eine Habilitation traditionell nicht als zwingende Voraussetzung für eine Professorenstelle betrachtet. Teilweise ist nicht einmal eine Promotion notwendig. Hier kann auch derjenige Lehrstuhlinhaber werden, der anstatt einer Promotion so genannte promotionsgleiche Leistungen nachweist. Hierzu zählt auch eine qualitativ hochwertige umfangreiche Publikationsliste. In den Ingenieurwissenschaften ist nach der Promotion Industrieerfahrung anstelle der Habilitation üblich.

Das Einschlagen der akademischen Laufbahn ist in Deutschland mit sehr hohen Risiken verbunden. Nach der Promotion ? je nach Fach meist zwischen dem 26. und 33. Lebensjahr ? muss man in der Regel weitere fünf oder sechs Jahre bis zur Habilitation einplanen. Da man nach der Reform des Hochschulrahmengesetzes faktisch nur noch zwölf Jahre lang befristet an einer Hochschule beschäftigt sein kann, bedeutet dies, dass man mit Anfang vierzig entweder eine feste Anstellung (also in der Regel eine Professur) hat ? oder sich nun eine andere Anstellung ? in der Regel in der Privatwirtschaft ? suchen muss. Während es früher durchaus üblich war, dass ein weder lehrender noch forschender ?Kustos? eine Assistentenstelle über Jahrzehnte belegte, leidet heute fast der gesamte ?akademische Mittelbau? in Deutschland unter einem enormen Konkurrenzdruck und einer erheblichen Existenzangst, da eine Vielzahl der Dozenten (und sogar manch ein Professor) nur mit einer befristeten Stelle ausgestattet ist.

Dieser Konkurrenzdruck resultiert zumeist daraus, dass der wissenschaftliche spezifischen Arbeitsmarktkonjunkturen unterliegt und somit in enger Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen steht. Aktuell von Bedeutung sind dabei vor allem Kürzungen staatlicher Gelder, die Konstruktion eines Bedeutungsverlusts in bestimmten Fächern (etwa den Sozialwissenschaften), die in den letzten Jahrzehnten steigenden Zahlen von en und die mit den hochschulpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre einhergehenden thematischen Fokussierungen in der Lehre und .

Steuerrechtlicher Status

Die meisten Universitäten sind Körperschaften, jedoch wegen ihrer anerkannt gemeinnützigen Funktion grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit (). Soweit sie allerdings von Dritten Gelder erhalten, um Forschungstätigkeiten in deren Auftrag zu erledigen, ist der Charakter der Gemeinnützigkeit partiell durchbrochen, sofern die Forschungsergebnisse nur dem Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse dienen damit nicht mehr unmittelbar dem Allgemeinwohl. Eventuelle Gewinne, die hierdurch erwirtschaftet werden, sind körperschaftsteuerpflichtig. Gewerbesteuerpflicht besteht gemäß § 3 Nr. 30 GewStG zwar nicht; die Leistung ist, gemäß dem Umsatzsteuergesetz, jedoch mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern. Daneben gibt es auch Universitäten in Trägerschaft einer .

Studiengebühren

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss seit 2002 allgemeine Studiengebühren in Deutschland aus. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage einiger unionsgeführten Bundesländer, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen, am 26. Januar 2005 recht.
Im Zuge dessen begannen 2006 auch die staatlichen Universitäten in manchen Bundesländern mit der Einführung von en. Die Höhe belief sich dabei meist auf etwa 500 Euro pro Semester. Das Thema Studiengebühren ist heftig umstritten und war Gegenstand von , sodass allgemeine Studiengebühren bundesweit von 2008 (Hessen) wieder abgeschafft wurden.

Private Universitäten

Vor allem in den hat die Privatuniversität als Bildungsinstitution eine hohe Geltung und Bedeutung im wissenschaftlichen sowie auch gesellschaftlichen Bereich. Somit sind unter den ältesten und renommiertesten Universitäten des Landes die größte Anzahl privatrechtlich organisiert. Das bedeutet, dass sie die Finanzierung, aber auch die Auswahl von Studenten, Lehrkörper oder Unterrichtsfächern in vollem Maße selbstständig unternommen wird und die Universität vom Staat komplett unabhängig agiert. Weil sich der Jahresetat dieser Institutionen allerdings nur zu einem Teil aus Steuergeldern speist, sind private amerikanische Universitäten heute auf hohe Studiengebühren der Studenten oder Donationen vonseiten der Zivilgesellschaft angewiesen. Zu den berühmtesten amerikanischen Universitäten dieser Art gehören die in bei , die in sowie die in .

Jedoch gibt es auch in Deutschland einige private Hochschulen, die den Titel ''Universität'' tragen. Der Begriff ''Universität'' ist in Deutschland geschützt. Nur (die in der Regel staatlichen) wie die oder besitzen in Deutschland ein uneingeschränktes und srecht. Nur ihnen ist es außerdem erlaubt, die - oder en-Würde zu verleihen (??). Der Titel ''Universität'' wird dementsprechend vom zuständigen Ministerium verliehen und orientiert sich an strengen , die zumeist nur staatliche Hochschulen erfüllen. Zu den Privatuniversitäten gehören die , die , die , die in Bremen sowie die in Friedrichshafen. Die meisten anderen privaten Bildungsinstitutionen tragen lediglich den Titel '''', ''''- und '''' oder ''''.

In Frankreich können die renommierten grundsätzlich sowohl privat- als auch öffentlich-rechtlich organisiert sein. Dennoch sind die prestigeträchtigsten Institute darunter, wie etwa die (ENS) oder die (EHESS) öffentlich-rechtlich aufgestellt. Diverse Ausnahmen bilden dabei die Wirtschaftshochschulen, welche teilweise halbprivate Rechtsorgane sind und auch eine Verbindung zu den lokalen n haben, das berühmte Beispiel darunter bildet hierbei die .

Die ältesten Universitäten

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  • 10. Jahrhundert: ,
  • 10. Jahrhundert: ,
  • 1088: ,
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  • 1346: ,
  • 1348: ,
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  • 1365: ,
  • 1367: , (heute: Pécs)
  • 1379: ,
  • 1386: ,
  • 1388: ,
  • 1391: ,
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  • 1409: ,
  • 1413: ,
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Listen von Universitäten

Siehe auch

  • ,
  • ,

Literatur

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  • , : ''Student und Hochschule im 19. Jahrhundert. Studien und Materialien.'' (= ''Studien zum Wandel von Gesellschaft und Bildung im 19. Jahrhundert.'' Band 12) Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen/Zürich 1975, ISBN 3-525-31818-9.
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  • : ''Die Idee der Universität.'' Springer, Berlin / New York 1980, ISBN 3-540-10071-7.
  • Georg Kaufmann: ''Die Geschichte der Deutschen Universitäten.'' Cotta, Stuttgart 1888?1896.
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  • : ''Die Universität : Geschichte einer europäischen Institution''. Primus, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-89678-629-6.
  • : ''Von Bologna nach Berlin und wieder zurück. Über die Verfassung der Universität. Eine Bildungsreise.'' Metropolis Verlag, Marburg 2016, ISBN 978-3-7316-1175-2.
  • Beate Krais: ''Wissenschaftskultur und Geschlechterordnung. Über die verborgenen Mechanismen männlicher Dominanz in der akademischen Welt.'' Campus, Frankfurt am Main / New York 2000, ISBN 3-593-36230-9.
  • Otto Krammer: ''Bildungswesen und Gegenreformation. Die Hohen Schulen der Jesuiten im katholischen Teil Deutschlands vom 16. bis zum 18. Jahrhundert.'' ISBN 3-923621-30-2.
  • : ''Wozu braucht die Gesellschaft Geisteswissenschaften? Wieviel Geisteswissenschaften braucht die Universität?'' In: Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): ''Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte.'' Frankfurt a. M./ New York 2003, ISBN 3-593-37336-X.
  • Konrad Lengenfelder (Hrsg.): ''Dendrono-Puschners Natürliche Abschilderung des Academischen Lebens in schönen Figuren ans Licht gestellet.'' 2. Auflage Altdorf 1993 (1. Auflage Nürnberg 1962).
  • Alexander Mayer: ''Universitäten im Wettbewerb. Deutschland von den 1980er-Jahren bis zur Exzellenzinitiative.'' (= ''Wissenschaftskulturen. Reihe III: Pallas Athene. Geschichte der institutionalisierten Wissenschaft.'' Band 52), Franz Steiner, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-515-12337-2.
  • Benjamin Müsegades / Ingo Runde: ''Universitäten und ihr Umfeld. Südwesten und Reich in Mittelalter und Früher Neuzeit.'' Beiträge zur Tagung im Universitätsarchiv Heidelberg am 6. und 7. Oktober 2016 (Heidelberger Schriften zur Universitätsgeschichte 7), Winter, Heidelberg 2019, ISBN 978-3-8253-6846-3.
  • : ''Geschichte der Universität in Europa.'' 4 Bände, C.H. Beck, München. Band 1: ''Mittelalter.'' 1993; Band 2: ''Von der Reformation zur Französischen Revolution (1500?1800).'' 1996; Band 3: ''Vom 19. Jahrhundert zum Zweiten Weltkrieg 1800?1945.'' 2004; Band 4: ''Vom Zweiten Weltkrieg bis zum Ende des 20. Jahrhunderts.'' 2010, ISBN 978-3-406-36955-1.
  • : ''Der frühmoderne Staat und die europäische Universität ? Zur Interaktion von Politik und Erziehungssystem im Prozeß ihrer Ausdifferenzierung.'' Frankfurt a. Main 1991.
  • : ''Hochschule zwischen Vorstellung und Wirklichkeit. Zur Geschichte der Hochschulreform im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts.'' Berlin 2001.
  • : ''Die Universität zu Köln im Nationalsozialismus. Wege einer städtischen Hochschulgründung zwischen später Weimarer Republik und früher Bundesrepublik.'' Wallstein, Göttingen 2024, ISBN 978-3-8353-5767-9.
  • Fabian Waßer: ''Von der ?Universitätsfabrick? zur ?Entrepreneurial University?. Konkurrenz unter deutschen Universitäten von der Spätaufklärung bis in die 1980er-Jahre (Wissenschaftskulturen III Band 53).'' Franz Steiner, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-515-12487-4.
  • Wolfgang E.J. Weber: ''Geschichte der europäischen Universität.'' Kohlhammer, Stuttgart 2002, ISBN 3-17-016482-1.

Weblinks

  • der
  • (Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften)

Einzelnachweise